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Der Bundeskongress der Jungen Liberalen möge beschließen:
NGOs entstaatlichen!
Die Debatten um durch Bundesmittel unterstützte zivilgesellschaftliche Akteure wie „Omas gegen rechts“, die offen zu parteipolitischen Demonstrationen aufrufen, zeigt: wenn die Regierung entscheidet, wer gefördert wird, droht die Missachtung des Gebots staatlicher Neutralität. Ein solches Vorgehen untergräbt das Vertrauen in die Unparteilichkeit staatlichen Handelns, gefährdet die Chancengleichheit der Parteien und befeuert den Vorwurf der Vetternwirtschaft innerhalb des etablierten Parteienspektrums.
Nichtregierungsorganisation, die einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierung aus staatlichen Mitteln begründen, darf es nicht geben. Entsprechende Förderungen müssen daher ersatzlos eingestellt werden.
Im Gegenzug sollen Spenden an zivilgesellschaftliche Organisationen – unabhängig davon, ob diese klassischerweise als „gemeinnützig“ gelten – bis zu einem festen Freibetrag zu 100 % steuerlich absetzbar sein. Damit wird das Förderprinzip vom Staat auf die Zivilgesellschaft übertragen – dezentral, pluralistisch und eigenverantwortlich. Jeder kann selbst entscheiden, welche Organisation er für unterstützenswert hält. So stärken wir die Spendenkultur, schaffen faire Wettbewerbsbedingungen und entpolitisieren die Mittelvergabe.
Einen anderen Umgang bedarf es auch im Hinblick auf die Förderungen der politischen Stiftungen. Diese haben sich zwar als Institute zur Nachwuchsförderung für die politischen Parteien bewährt, erfüllen damit aber keinen Zweck, der eine staatliche Förderung begründen kann. Die Förderung politischer, parteinaher Stiftungen muss daher eingestellt werden.
Begründung: Erfolgt mündlich. (71. Bundeskongress)