Briefing

Antrag 407: NGOs entstaatlichen!

Quelle: BuKo 71 · Stand: 19.09.2025 · Antragsteller: LV Berlin · Sachgebiet 4 – Innen, Sport & Recht
Dagegen überwiegend widersprüchlich zur BW-Beschlusslage

Kurzbeschreibung – Was würde sich ändern?

Der Antrag will staatliche NGO-Förderungen weitgehend abschaffen, durch einen großzügigen Spendenabzug ersetzen und die Finanzierung parteinaher Stiftungen vollständig beenden.

Einzelfallprüfung der Forderungen

Änderung in einem Satz: Staat ersetzt sich aus der direkten Finanzierung der Zivilgesellschaft durch generelles Ende der Förderung „staatlich abhängiger“ NGOs.
Einschätzung: Dagegen — die JuLis BW befürworten explizit staatliche Förderung für zivile Seenotrettung (NGOs) im Ausnahmefall; ein genereller Stopp widerspricht dem.
Begründung: Beschluss „Was kommt eigentlich nach Dublin?“ (05.11.2023)
Änderung in einem Satz: Schwenk von direkten Zuschüssen hin zu steuerlichen Anreizen für private Spenden (100 % Abzug bis Freibetrag).
Einschätzung: Inkonklusiv — keine einschlägige BW-Beschlusslage (2015–2025) gefunden; ökonomisch könnte dies Zivilgesellschaft stärken, birgt aber Verteilungs- und Mitnahmeeffekte.
Keine aktuelle BW-Beschlusslage gefunden · Begründung: Eigene Bewertung der politischen Sinnhaftigkeit.
Änderung in einem Satz: Politische Bildungsarbeit der parteinahen Stiftungen soll nicht mehr aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Einschätzung: Dagegen — die JuLis BW fordern ausdrücklich eine gesetzliche Grundlage und öffentliche Förderung für politische Stiftungen samt Transparenz- und Kontrollregeln.
Begründung: Beschluss „Demokratieförderung parteinaher Stiftungen schützen und unterstützen“ (13.09.2023)

Hinweis: Die JuLis BW fordern zudem gezielte Nicht-Förderung antisemitischer Gruppen (BDS) — dies spricht für eine selektive, nicht pauschale Förderlogik.